Vorwort zur Berechnung der Infrastrukturfolgekosten
Dies ist eine Analyse dessen, wie sich das Verhalten unserer Gemeindevertreter mit dem von der Landesregierung herausgegebenen Arbeitspapier in Einklang bringen lässt, bzw. was einfach nicht zusammenpasst. Legende: Texte aus der Arbeitshilfe Zitate aus der Arbeitshilfe Kommentare der Bürgerbewegung zur Arbeitshilfe Abschätzung der Infrastrukturfolgekosten von Wohnnutzungen (Eine Arbeitshilfe für Kommunen) In dieser Arbeitshilfe, herausgegeben vom Innenministerium des Landes Schleswig Holstein (02/2010), werden einige sehr Interessante und nicht zu vernachlässigenden Aspekte aufgeführt, die zum Nach,- und Umdenken anregen! Am Ende seiner Begrüßungsformel schreibt Klaus Schlie (Innenminister von 10/2009 bis 06/2012): …………Ich würde mich freuen, wenn die Selbstverwaltungen der Kommunen dieses Angebot annehmen und auf diese Weise langfristig zu einer möglichen Entlastung der kommunalen Haushalte beitragen würden………. Dem Wunsch kann man sich nur anschließen, sobald man sich das komplette Arbeitspapier angesehen hat. …….Die Weiterentwicklung der technischen und sozialen Infrastrukturen ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand, vor allem der Kommunen. In der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass die kontinuierliche Ausweitung der Infrastrukturen zu einem ernsten Kostenproblem werden kann. Viele öffentliche Haushalte werden maßgeblich durch die Folgekosten früherer Planungsentscheidungen bestimmt……. Zitat von Wolfgang Griesbach, Leiter des Bauamts im Amt Probstei: „Kaum jemand in meinem Amtsbezirk dachte während des Baubooms Mitte der 90er-Jahre über die Folgekosten der Erschließung unserer Neubaugebiete auf der grünen Wiese nach.“ Dieser Auszug aus der Arbeitshilfe erklärt vielleicht das panische handeln unserer Gemeindevertreter. Wohlgemerkt, es kann dieses Verhalten vielleicht erklären, jedoch nicht rechtfertigen! Insbesondere dann nicht, wenn man sich vor Augen führt, dass der „Rodelberg“ noch nicht vollständig an den Mann gebracht wurde. Das Baugebiet „Schimmelhof“, aber schon auf die Zielgerade marschiert und Itzstedt mit weiteren 400 Neubürgern dem erklärten Ziel ein Unterzentrum zu werden, entgegenstrebt. …………Die Gemeinden konkurrieren weiterhin um Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Konkurrenzsituation wird sich in den kommenden Jahren vermutlich noch verstärken, weil die demographische Entwicklung dazu führt, dass die Anzahl der jungen Familien zurückgeht und damit immer mehr Kommunen Auslastungsprobleme bei ihren Infrastrukturen spüren werden. Wie aktuell schon beobachtet werden kann, reagieren immer noch viele Gemeinden auf diese Herausforderung mit dem Versuch, über die Ausweisung neuer Baugebiete neue Einwohnerinnen und Einwohner anzuziehen………….. Zitat von Manfred Kuhlmann, Bauamtsleiter der Stadt Mölln „Wenn uns die detaillierten Ergebnisse einer Folgekostenabschätzung vorgelegen hätten, wäre mit dem Investor nicht nur über die Herstellungskosten, sondern auch über die Folgekosten verhandelt worden.“ Zitat von Reinhard Nieberg, Stadtbauamtsleiter der Stadt Lauenburg/Elbe „Nicht wenige waren schon sehr erstaunt, welche Summen da im Laufe der Jahre anfallen. Wenn bislang manchmal über die Ausweisung von neuen Flächen fast aus dem Bauch heraus entschieden wurde, so wird künftig wohl intensiver nach- und umgedacht.“ Das Arbeitspapier scheint sich aber nicht nur auf die Betrachtung der Folgekosten zu beschränken, ließt man die folgenden Zeilen, kommt wieder die Frage auf, nach welchen Kriterien sich unsere Gemeindevertreter für das Bauvorhaben Nahe2030 ausgesprochen hat. ……………….Folgekosten sind ein wichtiger, aber bei weitem nicht der einzige Entscheidungsfaktor für oder gegen eine Planung………. ……….Darüber hinaus darf das Bewertungsergebnis einer Folgekostenbetrachtung nicht die einzige Bewertungsgrundlage für ein Wohnungsbauprojekt sein. Es ist vielmehr mit allen anderen Aspekten der Planung (z.B. Bedarf, Ortsbild, Freiraum, Umweltverträglichkeit, Verkehr, Lärm, Raumordnung) abzuwägen. Dem Prinzip der Abwägung entspricht auch die Einstufung der in Abschnitt 1 zitierten Passagen des Landesentwicklungsplans zur stärkeren Betrachtung von Folgekosten im Rahmen der Bauleitplanung als (der Abwägung zugänglicher) „Grundsatz der Raumordnung“. Der Stellenwert der Folgekostenbetrachtung ist also immer in Relation zu anderen abwägungsrelevanten Belangen zu sehen. ….. Zu den Kosten, die die Gemeinde bzw. alle Bürger der Gemeinde tragen: Kosten für den Erhalt der Straßen im erschlossenen Baugebiet: Zu großen Teilen die Gemeinde, Mitfinanzierung der Bürger durch Straßenreinigungsgebühr. Kanalisation: Die Kosten der Netzerweiterung trägt der lokale Versorger, diese sind jedoch zu kostendeckenden Beiträgen gesetzlich verpflichtet. Also finden alle angefallenen und anfallenden Kosten Eingang in den Abwassertarif. Alle Kosten werden auf die Bürger der Gemeinde umgelegt. ….Diesen Abwassertarif zahlen alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde bzw. des Einzugsgebiets –auch dann, wenn sie selbst nicht in das jeweilige Neubauprojekt einziehen. Gas, Wasser, Strom: Es können 70% der Kosten dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden. Wird im Regelfall, aus vertriebstaktischen Gründen, nicht gemacht, somit werden diese Kosten zu 100% auf alle Kunden der Versorger umgelegt. (Tariferhöhung) Siedlungsdichte …..Die kommunalen Entscheidungen in der Bauleitplanung haben erheblichen Einfluss auf die Kosten der technischen Infrastruktur…… Daneben bietet der Innenbereich einen weiteren wichtigen Kostenvorteil gegenüber der Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen. So gibt es in nahezu jeder Gemeinde Baulücken, untergenutzte Flächen und bereits erschlossene Arrondierungsflächen. Bei der Bebauung solcher Flächen wird häufig überhaupt keine zusätzliche technische Infrastruktur benötigt….. Hohes Kostenvermeidungspotenzial Wichtig ist, das Kostenvermeidungspotenzial zu erkennen. Bei der technischen Infrastruktur ist dieses klar gegeben. Etwas vereinfachend lässt es sich auf die folgenden Formeln bringen: • Jeder Meter Straße, Kanal oder Leitung, der nicht gebaut wird, verursacht keine Folgekosten. …..Zusammenhang zwischen Siedlungsdichte und Infrastrukturfolgekosten zur Kosteneinsparung ausgenutzt werden, ohne dass es zu einer das Ortsbild schädigenden Verdichtung kommt…. Unter Berücksichtigung dieser Bewertungen der Landesregierung muss die Frage gestellt werden, wie es sein kann, dass die gleiche Regierung (allerdings mit anderen Ministern), so die Aussagen unserer Gemeindevertretung, das Bauvorhaben Nahe2030 nicht nur unterstützt, sondern offensichtlich sogar dazu rät. Kosten der sozialen Infrastruktur Kindertagesstätte: Bei den Kindertagesstätten tragen die Kommunen als Aufgabenträger zunächst alle anfallenden Kosten. Einen Teil davon decken sie über Elternbeiträge. Dabei gewähren sie i.d.R. eine Sozialstaffelung nach der jeweiligen finanziellen Situation des Haushalts. Sozialstaffelungen erhöhen dabei den bei der Kommune verbleibenden Kostenanteil. Für die Kindertagesstätten findet sich in den Erhebungen der Landesregierung eine Summe von ca. 13.500,00 € p.A. pro Nutzer. Zugrunde gelegt wurde bei dieser Berechnung eine Kindertagesstätte mit 80 Plätzen. Schulen: Bei den Schulen ist die Finanzverantwortung geteilt. Während die Lehrerinnen und Lehrer durch das Land bezahlt werden, liegt die Finanzierung für Schulgebäude, Sachkosten, Schulsekretariat, Hausmeisterdienste sowie Reinigung und Heizung bei den jeweiligen kommunalen Schulträgern. Als weitere Kostenposition ist die Schülerbeförderung zu nennen. An dieser sind das Land, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Eltern beteiligt. Die Standortwahl für den Neubau von Wohnungen berührt unmittelbar die Entstehung von Schülertransportkosten. Viele Kommunen hoffen, durch neue Baugebiete ihre sozialen Infrastrukturen wieder besser auslasten zu können. Ein Wettrennen um neue Bauflächen kann eine flächendeckende Infrastrukturversorgung innerhalb eines Amtes oder Stadt-Umland-Raumes aber auch gefährden. Hierbei ist der demographische Wandel zu beachten. Das hier zugrundeliegende Arbeitspapier der Landesregierung nimmt für den Kreis Segeberg einen Rückgang (2003-2020) der Anzahl der Kinder und Jugendlichen um 13% an. …….Muss eine Schule oder Kindertagesstätte aufgrund eines Baugebietes ausgebaut oder gar neu gebaut werden, ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung i.d.R. davon auszugehen, dass die Planung überdimensioniert oder am falschen Standort stattfindet………. Den Naher Bürgerinnen und Bürgern wird das Baugebiet insbesondere durch den Bürgermeister als zukunftsweisende einmalige Chance ohne Risiken "verkauft". Hat man um zu einer derartigen Bewertung zu kommen eine fundierte Analyse der Infrastrukturfolgekosten vollzogen? Eine Frage die wir ganz sicher bei der nächsten Bürgerfragestunde stellen werden.
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15.06.19 Stand
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Vorwort zur Berechnung der Infrastrukturfolgekosten
Dies ist eine Analyse dessen, wie sich das Verhalten unserer Gemeindevertreter mit dem von der Landesregierung herausgegebenen Arbeitspapier in Einklang bringen lässt, bzw. was einfach nicht zusammenpasst. Legende: Texte aus der Arbeitshilfe Zitate aus der Arbeitshilfe Kommentare der Bürgerbewegung zur Arbeitshilfe Abschätzung der Infrastrukturfolgekosten von Wohnnutzungen (Eine Arbeitshilfe für Kommunen) In dieser Arbeitshilfe, herausgegeben vom Innenministerium des Landes Schleswig Holstein (02/2010), werden einige sehr Interessante und nicht zu vernachlässigenden Aspekte aufgeführt, die zum Nach,- und Umdenken anregen! Am Ende seiner Begrüßungsformel schreibt Klaus Schlie (Innenminister von 10/2009 bis 06/2012): …………Ich würde mich freuen, wenn die Selbstverwaltungen der Kommunen dieses Angebot annehmen und auf diese Weise langfristig zu einer möglichen Entlastung der kommunalen Haushalte beitragen würden………. Dem Wunsch kann man sich nur anschließen, sobald man sich das komplette Arbeitspapier angesehen hat. …….Die Weiterentwicklung der technischen und sozialen Infrastrukturen ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand, vor allem der Kommunen. In der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass die kontinuierliche Ausweitung der Infrastrukturen zu einem ernsten Kostenproblem werden kann. Viele öffentliche Haushalte werden maßgeblich durch die Folgekosten früherer Planungsentscheidungen bestimmt……. Zitat von Wolfgang Griesbach, Leiter des Bauamts im Amt Probstei: „Kaum jemand in meinem Amtsbezirk dachte während des Baubooms Mitte der 90er-Jahre über die Folgekosten der Erschließung unserer Neubaugebiete auf der grünen Wiese nach.“ Dieser Auszug aus der Arbeitshilfe erklärt vielleicht das panische handeln unserer Gemeindevertreter. Wohlgemerkt, es kann dieses Verhalten vielleicht erklären, jedoch nicht rechtfertigen! Insbesondere dann nicht, wenn man sich vor Augen führt, dass der „Rodelberg“ noch nicht vollständig an den Mann gebracht wurde. Das Baugebiet „Schimmelhof“, aber schon auf die Zielgerade marschiert und Itzstedt mit weiteren 400 Neubürgern dem erklärten Ziel ein Unterzentrum zu werden, entgegenstrebt. …………Die Gemeinden konkurrieren weiterhin um Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Konkurrenzsituation wird sich in den kommenden Jahren vermutlich noch verstärken, weil die demographische Entwicklung dazu führt, dass die Anzahl der jungen Familien zurückgeht und damit immer mehr Kommunen Auslastungsprobleme bei ihren Infrastrukturen spüren werden. Wie aktuell schon beobachtet werden kann, reagieren immer noch viele Gemeinden auf diese Herausforderung mit dem Versuch, über die Ausweisung neuer Baugebiete neue Einwohnerinnen und Einwohner anzuziehen………….. Zitat von Manfred Kuhlmann, Bauamtsleiter der Stadt Mölln „Wenn uns die detaillierten Ergebnisse einer Folgekostenabschätzung vorgelegen hätten, wäre mit dem Investor nicht nur über die Herstellungskosten, sondern auch über die Folgekosten verhandelt worden.“ Zitat von Reinhard Nieberg, Stadtbauamtsleiter der Stadt Lauenburg/Elbe „Nicht wenige waren schon sehr erstaunt, welche Summen da im Laufe der Jahre anfallen. Wenn bislang manchmal über die Ausweisung von neuen Flächen fast aus dem Bauch heraus entschieden wurde, so wird künftig wohl intensiver nach- und umgedacht.“ Das Arbeitspapier scheint sich aber nicht nur auf die Betrachtung der Folgekosten zu beschränken, ließt man die folgenden Zeilen, kommt wieder die Frage auf, nach welchen Kriterien sich unsere Gemeindevertreter für das Bauvorhaben Nahe2030 ausgesprochen hat. ……………….Folgekosten sind ein wichtiger, aber bei weitem nicht der einzige Entscheidungsfaktor für oder gegen eine Planung………. ……….Darüber hinaus darf das Bewertungsergebnis einer Folgekostenbetrachtung nicht die einzige Bewertungsgrundlage für ein Wohnungsbauprojekt sein. Es ist vielmehr mit allen anderen Aspekten der Planung (z.B. Bedarf, Ortsbild, Freiraum, Umweltverträglichkeit, Verkehr, Lärm, Raumordnung) abzuwägen. Dem Prinzip der Abwägung entspricht auch die Einstufung der in Abschnitt 1 zitierten Passagen des Landesentwicklungsplans zur stärkeren Betrachtung von Folgekosten im Rahmen der Bauleitplanung als (der Abwägung zugänglicher) „Grundsatz der Raumordnung“. Der Stellenwert der Folgekostenbetrachtung ist also immer in Relation zu anderen abwägungsrelevanten Belangen zu sehen. ….. Zu den Kosten, die die Gemeinde bzw. alle Bürger der Gemeinde tragen: Kosten für den Erhalt der Straßen im erschlossenen Baugebiet: Zu großen Teilen die Gemeinde, Mitfinanzierung der Bürger durch Straßenreinigungsgebühr. Kanalisation: Die Kosten der Netzerweiterung trägt der lokale Versorger, diese sind jedoch zu kostendeckenden Beiträgen gesetzlich verpflichtet. Also finden alle angefallenen und anfallenden Kosten Eingang in den Abwassertarif. Alle Kosten werden auf die Bürger der Gemeinde umgelegt. ….Diesen Abwassertarif zahlen alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde bzw. des Einzugsgebiets –auch dann, wenn sie selbst nicht in das jeweilige Neubauprojekt einziehen. Gas, Wasser, Strom: Es können 70% der Kosten dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden. Wird im Regelfall, aus vertriebstaktischen Gründen, nicht gemacht, somit werden diese Kosten zu 100% auf alle Kunden der Versorger umgelegt. (Tariferhöhung) Siedlungsdichte …..Die kommunalen Entscheidungen in der Bauleitplanung haben erheblichen Einfluss auf die Kosten der technischen Infrastruktur…… Daneben bietet der Innenbereich einen weiteren wichtigen Kostenvorteil gegenüber der Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen. So gibt es in nahezu jeder Gemeinde Baulücken, untergenutzte Flächen und bereits erschlossene Arrondierungsflächen. Bei der Bebauung solcher Flächen wird häufig überhaupt keine zusätzliche technische Infrastruktur benötigt….. Hohes Kostenvermeidungspotenzial Wichtig ist, das Kostenvermeidungspotenzial zu erkennen. Bei der technischen Infrastruktur ist dieses klar gegeben. Etwas vereinfachend lässt es sich auf die folgenden Formeln bringen: • Jeder Meter Straße, Kanal oder Leitung, der nicht gebaut wird, verursacht keine Folgekosten. …..Zusammenhang zwischen Siedlungsdichte und Infrastrukturfolgekosten zur Kosteneinsparung ausgenutzt werden, ohne dass es zu einer das Ortsbild schädigenden Verdichtung kommt…. Unter Berücksichtigung dieser Bewertungen der Landesregierung muss die Frage gestellt werden, wie es sein kann, dass die gleiche Regierung (allerdings mit anderen Ministern), so die Aussagen unserer Gemeindevertretung, das Bauvorhaben Nahe2030 nicht nur unterstützt, sondern offensichtlich sogar dazu rät. Kosten der sozialen Infrastruktur Kindertagesstätte: Bei den Kindertagesstätten tragen die Kommunen als Aufgabenträger zunächst alle anfallenden Kosten. Einen Teil davon decken sie über Elternbeiträge. Dabei gewähren sie i.d.R. eine Sozialstaffelung nach der jeweiligen finanziellen Situation des Haushalts. Sozialstaffelungen erhöhen dabei den bei der Kommune verbleibenden Kostenanteil. Für die Kindertagesstätten findet sich in den Erhebungen der Landesregierung eine Summe von ca. 13.500,00 € p.A. pro Nutzer. Zugrunde gelegt wurde bei dieser Berechnung eine Kindertagesstätte mit 80 Plätzen. Schulen: Bei den Schulen ist die Finanzverantwortung geteilt. Während die Lehrerinnen und Lehrer durch das Land bezahlt werden, liegt die Finanzierung für Schulgebäude, Sachkosten, Schulsekretariat, Hausmeisterdienste sowie Reinigung und Heizung bei den jeweiligen kommunalen Schulträgern. Als weitere Kostenposition ist die Schülerbeförderung zu nennen. An dieser sind das Land, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Eltern beteiligt. Die Standortwahl für den Neubau von Wohnungen berührt unmittelbar die Entstehung von Schülertransportkosten. Viele Kommunen hoffen, durch neue Baugebiete ihre sozialen Infrastrukturen wieder besser auslasten zu können. Ein Wettrennen um neue Bauflächen kann eine flächendeckende Infrastrukturversorgung innerhalb eines Amtes oder Stadt-Umland-Raumes aber auch gefährden. Hierbei ist der demographische Wandel zu beachten. Das hier zugrundeliegende Arbeitspapier der Landesregierung nimmt für den Kreis Segeberg einen Rückgang (2003-2020) der Anzahl der Kinder und Jugendlichen um 13% an. …….Muss eine Schule oder Kindertagesstätte aufgrund eines Baugebietes ausgebaut oder gar neu gebaut werden, ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung i.d.R. davon auszugehen, dass die Planung überdimensioniert oder am falschen Standort stattfindet………. Den Naher Bürgerinnen und Bürgern wird das Baugebiet insbesondere durch den Bürgermeister als zukunftsweisende einmalige Chance ohne Risiken "verkauft". Hat man um zu einer derartigen Bewertung zu kommen eine fundierte Analyse der Infrastrukturfolgekosten vollzogen? Eine Frage die wir ganz sicher bei der nächsten Bürgerfragestunde stellen werden.
ahe bleibt Dorf
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15.06.19 Stand
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